Volume X Event GmbH
Hauptstraße 8, 25855 Haselund
Stand: 17. Mai 2026
Diese Cashless-Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung des bargeldlosen Bezahlsystems („Cashless-System") auf den Veranstaltungen der Volume X Event GmbH (nachfolgend „Veranstalter"). Sie gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Ticketkauf, sind jedoch rechtlich davon unabhängig.
1. Allgemeines
1.1 Auf den Veranstaltungen des Veranstalters wird ein bargeldloses Bezahlsystem („Cashless-System") angeboten. Der Gast erhält ein Festivalarmband bzw. einen Chip mit RFID-/NFC-Funktion (nachfolgend „Chip"), auf den ein Guthaben aufgeladen werden kann.
1.2 Mit dem Guthaben auf dem Chip können auf dem Veranstaltungsgelände Speisen, Getränke, Merchandise und sonstige vom Veranstalter und seinen Vertragspartnern angebotene Waren und Dienstleistungen bezahlt werden.
1.3 Mit der erstmaligen Aufladung des Chips bzw. der Anmeldung im Cashless-Portal akzeptiert der Gast diese Cashless-Nutzungsbedingungen. Der Vertrag über das Cashless-System kommt zwischen dem Gast und dem Veranstalter zustande und ist rechtlich unabhängig vom Ticketkaufvertrag.
2. Begrenztes Netz / Kein elektronisches Geld
Das auf dem Chip gespeicherte Guthaben ist ausschließlich auf dem jeweiligen Veranstaltungsgelände des Veranstalters und nur für die dort angebotenen Waren und Dienstleistungen einsetzbar. Es handelt sich nicht um elektronisches Geld im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG – begrenztes Netz). Das Guthaben ist nicht verzinslich, nicht übertragbar und nicht in Bargeld einlösbar (Auszahlung ausschließlich gemäß Ziffer 5).
3. Aufladung des Guthabens
3.1 Aufladewege
Das Guthaben kann auf zwei Wegen aufgeladen werden:
Online im Cashless-Portal unter cashless.vlmx.de (vor, während und nach Beginn der Veranstaltung)
Vor Ort an den Aufladestationen auf dem Veranstaltungsgelände
3.2 Zahlungsmittel
Online stehen verschiedene Online-Zahlungsmittel zur Verfügung (z. B. Kreditkarte, SEPA-Lastschrift, PayPal). Vor Ort kann mit Bargeld, Giro-/EC-Karte oder Kreditkarte aufgeladen werden.
3.3 Kostenlose Aufladung
Die Aufladung selbst ist immer kostenfrei – unabhängig vom gewählten Zahlungsmittel und unabhängig vom Aufladeweg.
3.4 Beträge
Es bestehen keine festen Mindest- oder Maximalbeträge außerhalb der technisch vorgegebenen Grenzen des Cashless-Systems.
4. Einmalige Aktivierungsgebühr
4.1 Bei der erstmaligen Aufladung des Chips wird eine Aktivierungsgebühr in Höhe von 1,50 € einmalig vom aufgeladenen Betrag einbehalten. Diese Gebühr fällt ausschließlich bei der ersten Aufladung an – unabhängig davon, ob diese online über das Cashless-Portal oder vor Ort an einer Aufladestation erfolgt. Bei allen weiteren Aufladungen wird keine Aktivierungsgebühr erhoben.
4.2 Hintergrund
Die Aktivierungsgebühr dient der teilweisen Refinanzierung des Cashless-Systems. Sie ersetzt nicht die ohnehin anfallenden Kosten eines Bezahlsystems: Auch eine ausschließlich auf Bar- und Kartenzahlung basierende Infrastruktur (Personal, Kassen, Terminals, Wechselgeld-Logistik, Kartenzahlungs-Disagio) verursacht beim Veranstalter mindestens vergleichbar hohe Kosten, die sich andernfalls in höheren Verkaufspreisen vor Ort niederschlagen würden. Das Cashless-System bietet darüber hinaus auch dem Gast Vorteile: Bargeld und Karten müssen nicht auf dem Gelände mitgeführt werden, das Verlustrisiko sinkt und der Bezahlvorgang ist deutlich schneller.
4.3 Freiwilligkeit / Erstattung
Die Aktivierungsgebühr ist freiwillig. Gäste, die mit dem Einbehalt nicht einverstanden sind, können die 1,50 € auf zwei Wegen zurückerstattet bekommen:
Während der Veranstaltung: am Troubleshooting-/Info-Point. Die Erstattung erfolgt als Gutschrift auf das Cashless-Guthaben des Chips.
Nach der Veranstaltung: auf formlose Anfrage per E-Mail an support@volume-x-event.de unter Angabe der Armband-/Chipnummer. Die Erstattung wird in diesem Fall dem Restguthaben des Chips gutgeschrieben.
Dies gilt unabhängig davon, ob die erste Aufladung online oder vor Ort erfolgt ist.
Hinweis: Wir empfehlen, die Erstattung der Aktivierungsgebühr vor der Beantragung der Restguthaben-Auszahlung (Ziffer 5) anzufordern, damit der Betrag mit ausgezahlt werden kann. Eine separate Auszahlung der Aktivierungsgebühr per Überweisung ist aus Verwaltungsgründen nicht vorgesehen.
5. Rückerstattung von Restguthaben
5.1 Kostenfreiheit
Die Rückerstattung nicht verbrauchten Restguthabens ist für den Gast kostenfrei. Eine Auszahlungs-, Bearbeitungs- oder Rückerstattungsgebühr wird nicht erhoben.
5.2 Ablauf
Die Beantragung der Rückerstattung ist unmittelbar nach Ende der Veranstaltung möglich. Sie erfolgt online über das Cashless-Portal unter cashless.vlmx.de:
Im Cashless-Portal einloggen bzw. den Chip abfragen
Restguthaben einsehen
Bankverbindung hinterlegen
Auszahlungsanfrage absenden
Die Auszahlung erfolgt anschließend per SEPA-Überweisung auf das angegebene Bankkonto.
5.3 Keine Auszahlungsfrist
Eine Frist zur Beantragung der Auszahlung besteht nicht. Der Anspruch auf Auszahlung des Restguthabens unterliegt der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung gemäß §§ 195, 199 BGB (drei Jahre zum Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist).
5.4 Auszahlung ab vier Monaten nach Veranstaltungsende
Ab vier Monaten nach Ende der Veranstaltung erfolgt die Beantragung der Auszahlung ausschließlich per E-Mail an support@volume-x-event.de unter Angabe der Armband-/Chipnummer und der vollständigen Bankverbindung (IBAN, BIC, Kontoinhaber).
6. Verlust, Diebstahl, Defekt
6.1 Der Verlust, Diebstahl oder Defekt des Chips ist unverzüglich am Info-Point der Veranstaltung zu melden.
6.2 Bei personalisierten/registrierten Chips kann das Restguthaben nach Identitätsnachweis auf einen Ersatzchip übertragen werden; der bisherige Chip wird gesperrt. Die Übertragung des Guthabens auf den neuen Chip erfolgt in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
6.3 Bei nicht registrierten Chips ist eine Übertragung des Guthabens mangels Zuordenbarkeit zum Inhaber nicht möglich. Das verbleibende Guthaben verfällt in diesem Fall.
6.4 Für die unsachgemäße Behandlung des Chips (mechanische Beschädigung, Hitze, Feuchtigkeit über die übliche Festivalnutzung hinaus) trägt der Gast die Verantwortung. Für daraus resultierenden Verlust des Guthabens haftet der Veranstalter nicht.
6.5 Eine Weitergabe des Chips an Dritte erfolgt auf eigenes Risiko. Wer im Besitz des Chips ist, kann das darauf befindliche Guthaben verbrauchen; eine Erstattung in diesem Fall ist ausgeschlossen.
7. Haftung bei Systemausfall
7.1 Bei vorübergehenden technischen Störungen des Cashless-Systems wird der Veranstalter zumutbare Ersatzmaßnahmen ergreifen, beispielsweise die Umstellung auf eine manuelle Erfassung der Transaktionen oder die Zulassung alternativer Zahlungsmittel an den Verkaufsständen.
7.2 Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter wegen Störungen oder Ausfällen des Cashless-Systems sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen oder Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen.
7.3 Bereits aufgeladenes Guthaben bleibt von einer Systemstörung unberührt und kann nach Wiederherstellung des Systems weiterverwendet oder gemäß Ziffer 5 ausgezahlt werden.
8. Datenschutz
8.1 Im Rahmen des Cashless-Systems werden personenbezogene Daten verarbeitet, insbesondere:
Chip-/Armband-ID
Aufladungen (Zeitpunkt, Betrag, Zahlungsmittel)
Transaktionen (Zeitpunkt, Verkaufsstand, Betrag)
Kontostand
Bei Auszahlung: Name und Bankverbindung
8.2 Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (rechtliche Verpflichtungen, z. B. Aufbewahrungspflichten).
8.3 Details zur Verarbeitung, Speicherdauer, eingesetzten Dienstleistern und den Rechten der betroffenen Personen finden sich in der Datenschutzerklärung unter volume-x-event.de/datenschutz.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
9.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Cashless-Nutzungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
9.3 Der Veranstalter behält sich vor, diese Cashless-Nutzungsbedingungen für künftige Veranstaltungen anzupassen. Für die jeweils aktuelle Veranstaltung gilt die zum Zeitpunkt der erstmaligen Aufladung veröffentlichte Fassung.
Kontakt für Fragen zum Cashless-System:
Volume X Event GmbH
Hauptstraße 8, 25855 Haselund
E-Mail: support@volume-x-event.de
Cashless-Portal: cashless.vlmx.de